AVS bietet innerhalb des eigenen Produktprogramms verschiedene Möglichkeiten, die Alarmanlage scharf zu schalten. Hierzu gehört beispielsweise die Eingabe eines persönlichen Codes, das präsentieren eines Transponderschlüssels, die Betätigung eines Handsenders oder der Zugriff über eine Smartphone-App.

Im Alltag zeigen sich jedoch schnell die Grenzen dieser Verfahren. Häufig wird in der täglichen Hektik vergessen, beim Verlassen des Objektes die Alarmanlage korrekt scharfzuschalten oder beim Betreten zu deaktivieren. Dies kann zu einer hohen Zahl an Fehlalarmen führen und bietet keinen optimalen Schutz. Es ist jedoch wichtig, dass sich Alarmanlagen unauffällig in den Alltag der Anwender einfügen, einfach zu bedienen sind und im Bedarfsfall zuverlässig schützen.

Um dies zu erreichen und Fehlauslösungen zu vermeiden, hat sich in Deutschland das sogenannte Prinzip der Zwangsläufigkeit etabliert.

Warum ist es wichtig, Falschalarme zu vermeiden?

Alarmanlagen sollen im Gefahrenfall Aufmerksamkeit erregen. Falschalarme führen zu einer Desensibilisierung des Umfeldes. Besonders häufige Falschalarme führen dazu, dass die Meldung keine Aufmerksamkeit mehr erregt, sondern als störend empfunden oder ignoriert wird.

Was ist Zwangsläufigkeit?

Der Name umschreibt bereits die Bedeutung des Begriffs. Nach dem Prinzip der Zwangsläufigkeit werden Alarmanlagen immer von außen, also vor Betreten bzw. Verlassen des Objektes, zwangsläufig scharf- bzw. unscharf geschaltet. Ein versehentliches Betreten eines geschärften Bereichs oder die Scharfschaltung einer nicht voll funktionsfähigen Anlage ist somit nicht mehr möglich.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen das Prinzip noch einmal im Detail und in einfachen Worten - separat thematisiert in Scharf- und Unscharfschaltung.

Zwangsläufigkeit und Scharfschaltung

Beim Scharfschalten muss technisch gewährleistet sein, dass dies nur möglich ist, wenn sich alle angebundenen Melder und Sensoren in einem sogenannten Ruhezustand befinden - sie also aktuell keine Bewegung oder Öffnung detektieren. Denken Sie zum Beispiel an ein gekipptes Küchenfenster, welches Sie vergessen haben zu schließen. Das Prinzip der Scharfschaltung verhindert nun, dass Sie die Alarmanlage erfolgreich scharfschalten können. Ein Blick in die Zonenübersicht zeigt: Das Fenster ist offen. Sie haben also die Möglichkeit es zu schließen und dann im Anschluss mit Erfolg scharf zu schalten. Ohne das Prinzip der Zwangsläufigkeit hätte es bei erfolgreicher Scharfschaltung kurz nach Verlassen des Objektes einen Alarm gegeben.

Zwangsläufigkeit und Unscharfschalten

Auch hier kommt Ihnen das Prinzip der Zwangsläufigkeit zugute - denn das Betreten eines geschärften Bereiches führt unumgänglich zu einem Falschalarm. Damit das nicht geschieht, sorgt die Alarmanlage dafür, dass Sie den Bereich erst betreten können, wenn die Anlage nicht mehr aktiv ist. Realisiert wird das beispielsweise über Sperrelemente an der Tür, die erst nach Freigabe entriegeln oder Zylinderlösungen, die der Alarmanlage mit dem Entriegeln der Tür ein Signal zur Unscharfschaltung übermitteln.

Implementierung der Zwangläufigkeit bei AVS

Die Anlage ermöglicht es Scharfschaltlösungen zu nutzen, die diese Zwangsläufigkeit in allen Faktoren sicherstellen. Beispielsweise kann die Anlage gemeinsam mit dem zu- und aufschließen der Eingangstür aktiviert, bzw. deaktiviert werden. Auf diese Weise ist es nicht möglich, einen geschärften Bereich zu betreten und damit Alarm auszulösen.